• Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Mit unserer sozialpädagogischen Familienhilfe betreuen wir nicht nur Familien, wir begleiten sie durch Krisen. Die SPFH im Muldental richtet sich an der Lebenswelt der Familie aus und ist als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht. Wir sind neutraler Ansprechpartner, Unterstützer und Helfer.
Mit der Geburt eines Kindes ergeben sich für Familien oft viele neue Herausforderungen und Fragen. Die Dynamik innerhalb der Familie verschiebt sich. Gerade bei fehlender Unterstützung im persönlichen Umfeld oder während bestimmter Belastungssituationen können Eltern überfordert sein und die Erziehung ihrer Kinder manchmal nicht mehr gewährleisten.

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist auf eine längere Dauer angelegt und bedarf einer intensiven vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Fachkraft und Familie. Es werden gemeinsame Ziele erarbeitet und durch die professionelle Begleitung verfolgt. Letztlich soll die Fremdunterbringung der Kinder vermieden und die Familiensituation stabilisiert werden – für ein selbstständiges Leben.

AWO Sozialpädagogische Familienhilfe

Stecknadelallee 1
04668 Grimma

Telefon 03437 / 74 93 01 6
spfh@awo-familienzentrum.org

Teamleiter: Herr Schulz

Die Aufgaben der sozialpädagogischen Familienhilfe sind in § 31 SGB VIII geregelt.

Sie …

  • begleitet und berät Familien mit Kindern ab Geburt bis zum Schuleintritt.
  • stärkt Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit.
  • beantwortet Fragen zur Entwicklung und Erziehung.
  • steht in belastenden Situationen im Bereich Partnerschaft bzw. bei Trennung bei.
  • unterstützt bei Fragen zu Möglichkeiten finanzieller Hilfe und bei Anträgen/Formularen rund ums Kind.
  • unterstützt bei Behördengängen.
  • beantwortet Fragen zur Ernährung und Gesundheit sowie berät zu Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben.
  • hilft bei der Beziehungsgestaltung zum Kind, der Gestaltung der Geschwisterbeziehung sowie der  Beziehungsgestaltung zu Großeltern oder Bonuseltern u.a.
  • berät über Freizeitangebote sowie Unterstützungsmöglichkeiten im näheren Umfeld.
  • beantwortet alle anderen Anliegen/Fragen rund ums Kind, Familie und Partnerschaft.

Das Jugendamt stellt einen Bedarf fest und entscheidet über die Bewilligung der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH).

Die Finanzierung übernimmt das Jugendamt. Für die betroffenen Familien ist die Hilfe mit keinen Kosten verbunden.